Infos zur Schülerbeförderung - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt


Die Fahrt zwischen Wohnort und Schule wird vorrangig im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) organisiert. Zur Nutzung des ÖPNV sind Fahrausweise notwendig. Die Eltern bzw. volljäh­rige Schüler können beim Verkehrsunternehmen, z. B. der RVSOE, ein Bildungsticket bestellen. Die Schüler erhalten dieses Bildungsticket als Chipkarte in Kombination mit einer Kundenkarte zu­geschickt.

Schüler, die aufgrund fehlender Verbindungen im ÖPNV das private Kfz nutzen müssen oder einen Schülerspezialverkehr benötigen, stellen beim Landratsamt einen Antrag auf geförderte Schüler­beförderung.


Fahrkarten/Bildungsticket:

Das Bildungsticket kann von allen Schülern an allgemeinbildenden Schulen und an berufsbilden­den Schulen (ohne duale Ausbildung) zum Preis von jährlich 180 Euro im Abonnement (Abo) er­worben werden. Das Abo hat eine Laufzeit von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten. Das Bildungsticket ist verbundweit, ganzjährig und ganztägig grundsätzlich in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gültig. Als Verbundraum gilt der Verkehrsverbund am Schulort. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist dies der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Der monatliche Preis des Bildungstickets beträgt 15 Euro und entspricht damit dem monatlichen Eigenanteil an der Schülerbeförderung gemäß Schülerbeförderungssatzung (SchBS).

Die aktuell gültige SchBS finden Sie hier: https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerde-rung.html

Weitere Informationen zum Bildungsticket finden Sie unter https://www.dein-bildungsticket.de/dein-bildungsticket/bildungsticket-vvo/.

Wir empfehlen, den Abo-Antrag bei der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) zu stellen. Nutzen Sie vorzugsweise die elektronische Antragstellung über den Kurzlink: www.rvsoe.de/mein-abo.

Es ist grundsätzlich kein Antrag im Referat Schülerbeförderung notwendig, da das Bildungsticket direkt über die Verkehrsunternehmen bezogen werden kann.


Wer muss einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung beim Landratsamt stellen?

Einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung müssen stellen:

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    Schüler, welche aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund fehlender ÖPNV-Verbindungen den Schulweg nicht zumutbar bewältigen können und mit dem privaten Kraftfahrzeug oder im Schülerspezialverkehr befördert werden müssen. Dafür ist jährlich eine neue Antragstel­lung notwendig, im laufenden Schuljahr ist eine Antragstellung drei Wochen vor Beförderungs­beginn notwendig.

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